Gastbeitrag: 5 Rechtstipps für das Weihnachtsgeschäft
Das Weihnachtsgeschäft hat begonnen. Und für viele Händler ist dies die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Besonders der Einkauf im Internet nimmt dabei eine immer stärkere Rolle ein. Doch die Konkurrenz ist groß und Käufer gerade im eigenen Shop in weihnachtliche Einkaufslaune zu versetzen, ist daher das erklärte Ziel. Dies gelingt besonders gut, wenn sich Kunden durch Aktionen wie Garantien oder verlängerte Rückgabemöglichkeiten angesprochen fühlen. Wir haben 5 mögliche Aktionen und die passenden Rechtstipps dazu zusammengetragen. So wird es eine besinnliche Zeit für alle.
Der Händlerbund informiert – WEBneo dankt für den Gastbeitrag vom:
Inhaltsübersicht
RECHTSTIPPS VOM HÄNDLERBUND
1. DIE WEIHNACHTSLIEFERGARANTIE
Weihnachtsgeschenke sind dann am schönsten, wenn sie auch tatsächlich an Heiligabend unter dem Baum liegen. Nur so kann der Kunde auch wirklich zufrieden mit seinem Einkauf sein. Daher ist es natürlich eine Möglichkeit, Kunden die rechtzeitige Lieferung vor Weihnachten zu versprechen und mit dieser Garantie zu werben. Dies stellt für den Händler zwar eine Herausforderung in der Logistik dar, kann sich aber gerade an diesen besonderen Tagen lohnen. Auch wenn es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, sind rechtliche Vorgaben dennoch einzuhalten. So müssen dem Kunden die sog. Garantiebedingungen klar und verständlich vor und auch nach Vertragsschluss mitgeteilt werden. In diesen müssen die Voraussetzungen, die für die Garantie gelten, enthalten sein:
- Bis wann der Kunde bestellt haben muss
- Wer genau von der Weihnachtsgarantie profitieren kann
- Welche Produkte ausgenommen sind
- Ob Auslandsbestellungen umfasst sind oder für diese Sonderbedingungen gelten
- Bis wann Kunden ihre Ansprüche aus der Garantie geltend machen müssen
- Worin genau der Vorteil liegt und wie man ihn erlangen kann
Für die Darstellung empfiehlt es sich, eine eigene Infoseite mit den Garantieangaben zu schaffen und auf diese durch einen entsprechenden Zusatz wie „Die einzelnen Bedingungen unserer Weihnachtsgarantie finden Sie unter“ zu verweisen.
RECHTSTIPPS VOM HÄNDLERBUND
2. DIE WEIHNACHTLICHE RÜCKGABEVERLÄNGERUNG
Was Schenkenden oft die Kauflaune nimmt, ist die Frage, was denn nun passiert, wenn das Geschenk nicht gefällt, nicht passt oder oder oder. Diese Angst können Händler dadurch mildern, dass sie für diese Zeit eine Rückgabeverlängerung einräumen und der Kunde auf diese Weise mehr Zeit nach den Feiertagen hat, das unliebsame Geschenk zurückzugeben. Solch ein Rückgaberecht ist nicht mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht oder Gewährleistungsrecht zu verwechseln. Die Vorschriften hierzu ergeben sich aus dem Gesetz und können dadurch nicht umgegangen werden. Es darf daher auch nicht als besonderes Widerrufsrecht beworben werden. Die genauen Bedingungen für das Rückgaberecht sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder einer extra Unterseite aufgeführt werden:
- Wie lange soll das Rückgaberecht sein und in welchem Zeitraum gilt das Angebot?
- Möglicher Ausschluss von Waren, die auch vom Widerruf ausgeschlossen sind.
- Angaben zur Abwicklung
- Wie sehen die Rückzahlungsmodalitäten aus?
Der Vorteil eines Rückgaberechts im Gegensatz zum Widerrufsrecht: Hier kann auch die Rückgabe in Originalverpackung vorausgesetzt werden. Nur darf das gesetzliche Widerrufsrecht trotz der Aktion nicht beschnitten werden.
RECHTSTIPPS VOM HÄNDLERBUND
3. DIE WEIHNACHTSRABATTE
Was könnte schöner sein, als den liebsten Menschen eine Freude zu machen und dabei auch Geld sparen zu können?! Daher gelten Rabatte auch gerade in der Weihnachtszeit als ansprechende Aktion. Diese müssen aber für die Kunden klar, transparent und verständlich sein. Hier muss man sich nur entscheiden: Soll es ein Rabatt auf den Einkauf sein oder sollen bestimmte Waren als Sonderangebot gelten? In beiden Fällen muss über bestimmte Dinge informiert werden.
Für Rabatte:
- Welche Artikel werden mit der Rabattaktion reduziert?
- Kann der Rabatt kombiniert werden?
- In welchem Zeitraum erhält der Kunde den Rabatt?
Bei Sonderangeboten:
- Beginn muss exakt angegeben werden. Das Ende ist an sich nicht Pflicht, aber im Weihnachtsgeschäft sinnvoll. Dann muss man sich aber auch an das Enddatum halten.
- Streichpreise und „Statt-Preis” sind erlaubt, dann muss der frühere Preis mit aufgeführt werden.
- UVP ist daneben auszuschreiben und erlaubt, solange die unverbindliche Preisempfehlung wirklich noch aktuell vom Hersteller verlangt wird.
RECHTSTIPPS VOM HÄNDLERBUND
4. WEIHNACHTLICHE GEWINNSPIELE
Warum kaufen, wenn gewinnen auch eine Option ist? Zumindest als Bonus könnte es so manchen Kunden locken. Hierbei sind die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel klar und deutlich anzugeben. Dazu zählen:
- Welchen Gewinn gibt es?
- Wer darf teilnehmen, ggf. welche Beschränkungen gibt es?
- In welchem Zeitraum kann der Kunde teilnehmen?
- Wie läuft die Gewinnermittlung, Benachrichtigung der Gewinner ab?
Es ist darauf zu achten, dass den Teilnehmern des jeweiligen Gewinnspiels die vollständigen Teilnahmebedingungen klar und deutlich auf der Internetpräsenz angezeigt werden. Die Teilnahmebedingungen werden dem Verbraucher leicht zugänglich gemacht, wenn diese über einen leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Link abrufbar sind.
RECHTSTIPPS VOM HÄNDLERBUND
5. WEIHNACHTS-NEWSLETTER
Auch über den Newsletterversand kann man Kunden ansprechen und ihnen zeigen, was für tolle weihnachtliche Angebote sich aus den angeboten Aktionen ergeben. Der Weihnachts-Newsletter ist wie jeder anderen Newsletter an rechtliche Vorgaben geknüpft, da Kundendaten erhoben und verarbeitet werden. Hierbei ist immer auch der Datenschutz zu beachten. Der Newsletter Versand setzt stets folgende Aspekte voraus:
- Einwilligung durch das Double-Opt-In Verfahren: Der Kunden trägt hierbei seine E-Mail Adresse ein und bekommt eine Bestätigungs-E-Mail, worin ein Link enthalten ist. Dieser muss erst bestätigt werden, dann kann der Kunde in die Kartei aufgenommen werden.
- Widerrufsmöglichkeit
- Protokollierung der Einwilligung
Es zeigt sich: Mit ein paar Kniffen und Tricks kann man das weihnachtliche Shoppen für seine Kunden noch komfortabler machen und die Umsätze steigern. Wenn alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, steht dem Erfolg auch nichts mehr im Weg. So kann man allen nur ein gutes Geschäft und besinnliche Feiertage wünschen.
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Über den Autor:
Ivan Bremers ist Volljurist und seit 2017 für den Händlerbund als juristischer Redakteur tätig. Im Bereich E-Commerce berät und berichtet er regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die Branche bewegen. Daneben ist er als Referent auf Veranstaltungen rund um das Thema E-Commerce tätig.
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