Webneo Blogbeitrag

WARUM BEI DER WERBUNG MIT „BLACK FRIDAY“ VORSICHT GEBOTEN IST

Um Mitternacht geht es los! Die Stimmung steigt! Wo sich damals noch Menschenmassen am Freitag vor Thanksgiving vor den Läden sammelten und sich die Haare rauften, um das Geschäft leer zu kaufen, sorgen heute auch viele deutsche Online Shops für das gewisse „Black Friday“-Fieber. Es wird also die Werbetrommel mit aberwitzigen Rabatten gerührt, um den Konsum der Kunden anzuregen – selbstverständlich immer unter dem Label „Black Friday“.

Doch die Firma Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hong Kong schien den deutschen Händlern einen Strich durch die Rechnung machen zu wollen. 2013 wurde der Markenname „Black Friday“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen, dessen Rechte über einen Zwischenhändler an die Super Union Holdings Ltd. ging. Um mit dem Namen werben zu dürfen, müssen deutsche Händler Lizenzgebühren an das Unternehmen zahlen. Bei Verstoß drohen Abmahnungen.

ES KOMMT AUF DIE BRANCHE AN

BESCHLUSS DES BUNDESPATENTAMTES ÜBER DEN MARKENNAMEN „BLACK FRIDAY“

Die Frage ist, ob es überhaupt rechtens sein kann, solch einen Begriff zu schützen? Denn bisher ist auch niemand mit der Idee durchgekommen, sich den bekannten Begriff „Sommerschlussverkauf“ schützen zu lassen. Die Bezeichnung „Black Friday“ ist ebenfalls im allgemeinen Sprachgebrauch bekannt, sodass es nicht überrascht, dass sich viele deutsche Unternehmen an der Eintragung des Begriffes stören.

So reagierten 16 Unternehmen, unter anderem PayPal, Puma und Shopware mit einer Löschung des Eintrags bei dem Deutschen Patentamt (DPMA). 2018 entschied das DPMA die Marke zu löschen, da eine fehlende Unterscheidungskraft vorlag. Doch auf Beschwerde der Inhaberin hin, wurde das Verfahren wieder aufgenommen und das DPMA entschied durch das Bundespatentgericht, den Markennamen nur teilweise aufzuheben. Dieses Jahr legte das Bundespatentgericht endgültig fest, dass die Wortmarke „Black Friday“ Markenschutz haben darf.

Es gibt jedoch Ausnahmen: So wurde beschlossen, dass im Zusammenhang mit Werbung stehende Dienstleistungen die Marke „Black Friday“ weiterhin nutzen dürfen. Darunter fallen die Dienstleistungen „Marketing“, „Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen“, „Planung von Werbemaßnahmen“, „Verbreitung von Werbeanzeigen“ und „Werbung im Internet für Dritte“.

Darüber hinaus entschied das Gericht, den Schutz der Marke für Einzel- und Großhandelsdienstleistungen für Elektroartikel aufzuheben. Hintergrund der Entscheidung? Der deutsche Verbraucher brachte den Begriff „Black Friday“, zur Zeit der Anmeldung des Markennamens 2013, eher mit dem Börsencrash 1929 in Verbindung als den Rabatt-Aktionstag. Weder Presseberichte, Schnäppchenwerbung noch Google Suchanfragen mit dem Namen „Black Friday“ wurden verzeichnet. Anders wird die Situation bei Rabattaktionen für Elektro- und Elektronikwaren am Black Friday eingeschätzt, da es diese schon 2013 gab.

KREATIVITÄT IST DIE LÖSUNG

BLACK FRIDAY: KREATIV BLEIBEN!

Darf also 2020 unbeschwert mit „Black Friday“ geworben werden? – Leider nein, da der Markenname in einigen Bereichen in Kraft bleibt. Demnach müssen Händler, die nicht unter die Ausnahme fallen, selber einschätzen können, ob durch ihre Werbung eine Verletzung der Marke besteht. Die Werbung des Begriffs „Black Friday“ sollte ausschließlich für rechtskräftig gelöschte Bereiche möglich sein. Doch vorerst muss abgewartet werden, ob das Anliegen noch zum Bundesgerichtshof gelangt.

Doch „kreativ bleiben“ heißt es weiterhin. Zwar sollten Begriffe wie „Black Friday“, „Black Shopping“ oder „Black Weekend“ vermieden werden um Ihre Schnäppchentage zu bewerben, doch schwarze Motive, Designs oder aufgepeppte Plakate sind nicht verboten. Ebenso ist die Schreibweise „BLCK FRDY“ oder auch die Kombination „Sales zum Black Friday“, „Black Sales“ oder „best deals on Black Friday“ zulässig. Denken Sie vielleicht auch über bunt statt schwarz nach und lassen Sie sich von Werbesprüchen inspirieren, wie „Green is the new Black“ von Little Lunch oder dem „Cyber Monday“ von Amazon. Halten Sie jedoch immer Ausschau nach den aktuellen Online Marketingtrends.

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